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So weit muss man ja gar nicht gehen. Bei jeder Straftat kann als "Nebenstrafe" ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängt werden. Die Straftat muss ausdrücklich keinen Bezug zum Führen eines Fahrzeugs haben. § 44 StGB. @
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Auch bei Ladendiebstahl ist ein Fahrverbot möglich, siehe oben. Die entsprechende gesetzliche Regelung gilt seit 2017.