>> "Deshalb sinkt beispielsweise beim Wechsel aus dem Berufsleben in die Rente der Beitrag, während die Leistungen altersbedingt häufig steigen." << Blödsinn
<link> Es gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Diesen teilt sich der gesetzlich versicherte Rentner mit dem Rentenversicherungsträger. Wie ein Arbeitnehmer zahlt der Rentner 7,3 %, der Rentenversicherungsträger übernimmt die übrigen 7,3 %