Berlin - Rechtsexperten kritisieren ein Gesetzesvorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), Verurteilten in schweren Fällen von Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überwiegen bei diesem Vorhaben "die verfassungsrechtlichen und […] mehr

Kommentare

1LoneSurvivor14. Januar um 13:45
Pimmelgate-Grote hat aber Recht.