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In Bezug auf das VwVfG bin ich empfindlich und korinthenkackerisch. §23 Abs1 VwVfG legt Deutsch als Amtssprache für die Bundesverwaltung fest. Die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze, die entweder als Komplett- oder Verweisgesetze ausgelegt sind. Dort finden sich dann auch zusätzliche Amtssprachen, wie z.B. das Sorbische im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfGBbg).