(lifepr) Berlin, 27.07.2015 - Folgenden Fall hatten die Richter des OLG Karlsruhe auf ihrem Schreibtisch liegen: Ein GmbH-Geschäftsführer hatte einen Lieferanten beauftragt, der hatte geliefert und forderte nun sein Geld (300.000,- €). Leider ging es der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt alles andere ...