
Eine von Gerresheimer beauftragte Kanzlei kam zu dem Ergebnis, dass ein Umsatz von rund drei Millionen Euro „wahrscheinlich nicht“ in das Geschäftsjahr 2024 hätte einfließen dürfen. Betroffen sind sogenannte „Bill-and-Hold“-Vereinbarungen, bei denen Waren bereits fakturiert, aber noch nicht ...