Bonn, 28.07.2017 (PresseBox) - Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Arbeitsmitteln einschließlich Umsatzsteuer können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie für das einzelne Arbeitsmittel - ohne Umsatzsteuer - die Grenze für ...