(pressebox) Aichstetten, 05.12.2016 - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), im Wert von bis zu € 410,– in Deutschland bzw. € 400,– in Österreich, können laut Einkommenssteuergesetz als Werbungskosten sofort geltend gemacht werden. Wer jetzt noch in neues Betriebsinventar investiert, kann also ...