
Ein Amtsgericht in München hat einem Reiseveranstalter Konsequenzen für die irreführende Bewerbung eines Hotels auferlegt. Der Veranstalter hatte ein Boutique-Hotel in Costa Rica als "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden" entfernt beschrieben, obwohl es tatsächlich 1,3 Kilometer vom
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