(lifepr) Berlin, 27.02.2015 - In den meisten Vertragsverhandlungen wird der Klausel zum Gerichtsstand kaum oder wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Dies liegt sicher daran, daß der unmittelbare Nutzen solcher Klauseln nicht erkennbar ist. Doch tatsächlich ist die Frage, vor welchem Gericht ein Streit ...