Straßburg/Berlin (dpa) - Wer im öffentlichen Interesse Missstände bei seinem Arbeitgeber anprangert, darf nicht einfach fristlos entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil den Schutz von Arbeitnehmern gestärkt. Sogenannte ...

Kommentare

(7) LordIntruder · 21. Juli 2011
@5 So gern ich Dir recht gebe und so absolut ich Deiner Meinung bin, so hast Du doch eins vergessen: Gewinnmaximierung geht IMMER vor Sicherheit, vor Gesundheit, vor Gesetzestreue, soweit es die Unternehmer betrifft. Ich habe mehr als einen Job verloren, weil ich offenkundige Missstände aufgedeckt habe. Solange der Großteil der Bevölkerung lieber nichts sagt, werden die, die Courage haben, immer wieder auf den Deckel kriegen... wegen der Angst der anderen. Hach, was liebe ich da die Franzosen...
(6) k304956 · 21. Juli 2011
@1 @2 @3 @4 @5: Auch wenn es gegenwärtig so ist, muss es doch nicht heißen, dass es so bleibt! WIR können doch bei den Wahlen selbst aussuchen wer uns regiert und welche Interessen vertreten werden, wir brauchen uns aber nicht wundern, wenn sowas wie CDU/CSU und FDP am Ende eben NICHT die Angestellten unterstützen! Und es ist ähnlich wie bei Diskriminierung auch möglich, Gesetze für solche mutigen Menschen wie in der News zu machen, damit kann eine Kündigung zumindest imens erschwert werden!
(5) Stiltskin · 21. Juli 2011
In 44 Jahren Berufsleben habe ich manches an Mißständen, Willkür und Mobbing durch Kollegen und Vorgesetzte erfahren. Wer nicht in der Lage ist, sich zu wehren, wer in einem Betrieb oder Unternehmen arbeitet, in dem es keine funktionierende Interessenvertretung gibt, muß damit rechnen, für jede noch so berechtigte Kritik gemaßregelt zu werden. In einem gut geführten Unternehmen sollte Kritik eher Anlass sein, mögliche Mißstände zu beseitigen. Ansonsten ist das Gericht der letzte Ausweg.
(4) xtoso · 21. Juli 2011
Ich finde schon, das man darauf hinweisen kann, dann liegt es am Arbeitgeber das wieder richtig zu stellen. Weil wenn es diese Leute nicht gäbe, dann gäbe es nirgends einen Fortschritt sonder immer nur Verschlechterung! Ob die Kündigung seitens des Arbeitgebers ungerechtfertigt ist oder nicht.
(3) k139774 · 21. Juli 2011
Dann wird die Kündigung eben mit einem anderen Grund begründet. Irgendwas läßt sich immer finden. Wenn gar nichts hilft, dann greift man auch gerne zu Mobbing.
(2) Ronja · 21. Juli 2011
Lach, es ist doch egal, was da ein Gerichtshof entscheidet. Als Arbeitnehmer darf man nur eins, buckeln und die Fresse halten. Daran wird auch ein Urteil nichts ändern.
(1) SchwarzesLuder · 21. Juli 2011
nein sagen darf man nichts egal wo sonst ist man unten durch!!!!!!! das kann auch kein gericht ändern!!!!!!
 
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