Straßburg (dpa) - Die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher bleibt in Deutschland trotz der jüngsten Reform juristisch umstritten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Bundesrepublik erneut in vier Fällen und kritisierte einen Verstoß gegen die Europäische ...

Kommentare

(7) Azador · 13. Januar 2011
@6: Diese Kleinigkeit mit dem Rechtsstaat wird gerne aus den Augen gelassen, wenn die Emotionen beteiligt sind. Du hast völlig recht.
(6) k293295 · 13. Januar 2011
@1,2,4,5: "Keine Strafe ohne Gesetz!" - so heißt der Rechtsgrundsatz, ohne den schon morgen eure Kommentare nachträglich für illegal erklärt werden könnte, worauf ihr alle eingesperrt bis ans Lebensende werden könntet. Niemand darf wg. der selben Straftat 2mal bestraft werden, sonst kriegt ihr auch 2 oder mehr Knöllchen für das selbe Falschparken. Und NEIN, das ist NIX anderes. Das ist RechtsPRINZIP.
(5) k317732 · 13. Januar 2011
Wieviel Schmerzensgeld wurde eigentlich den Opfern zugesprochen?
(4) chaosperfekt · 13. Januar 2011
Spendiert den entlassenen Schwerverbrechern Wohnungen in der Nachbarschaft der Richter! :-)
(3) BranVan · 13. Januar 2011
Das ihr immer gleich Recht und Gesetz abschaffen und Willkür einführen wollt. Es geht darum, dass ein Mensch nicht über die verurteilte Strafe in Haft gehalten werden darf und, dass insbesondere die nachträgliche, präventive Verwahrung nicht Menschenrechtskonform ist. Deutschland ist dabei, eine Rechtstaatliche Lösung zu finden bei der die Bevölkerung vor verurteilten und noch gefährlichen Straftätern schützt. Keine Strafe ohne Gesetz. Sonst können wir das Recht gleich begraben.
(2) k10272 · 13. Januar 2011
die können sich die typen ja in ihr privates haus holen u mit sowas leben, auf eigene kosten.
(1) schnuppelchen · 13. Januar 2011
Genau die richtigen, die geklagt haben !! Recht auf Freiheit scheint den Pederasten im EGMR über das der Sicherheit unserer Kinder zu gehen !! Soll sich der EGMR um wichtigere Dinge kümmern !!
 
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