Straßburg (dpa)? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft heute das Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin berief sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen […] mehr

Kommentare

6naturschonen27. November 2013
so weit ich das weiß geht es auch darum, dass man kaum die Identität der Person dahinter feststellen kann
5tobiasffm27. November 2013
Ich sags mal so: Wenn es um das Vermummungs- oder Verschleierungsverbot ginge, müsste man kein Kleidungsstück extra verbieten, sondern eben nur die geltende Rechtsnorm durchsetzen.
4TILK27. November 2013
@2 : Das ist überhaupt nicht vergleichbar! - Das Vermummungsverbot gilt nur für Veranstaltungen, insbesondere Demos. Also Ereignisse mit erhöhtem Gefahrenpotential. Tatsächlich angewendet wird es auf viele verschiedene Volksgruppen. - Das Verschleierungsverbot gilt auch für Orte ohne jedes Gefahrenpotential, wird dort fast ausnahmslos auf Muslime angewandt UND ist völlig zweifelsfrei NICHT zur Gefahrenabwehr o.Ä., sondern zur Diskriminierung von Muslimen eingeführt worden.
3mceyran27. November 2013
@2 Ja, leider! Aber das kippt ja nun wahrscheinlich endlich...
2leo199027. November 2013
zu 1: "Wenn eine Frau das tragen will, dann hat da keiner reinzureden" Nein, das Vermummungsverbot gilt auch für sie!
1mceyran27. November 2013
Sehr gut. Egal wie gut oder schlecht man eine Burka findet: Wenn eine Frau das tragen will, dann hat da keiner reinzureden.