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: Das ist überhaupt nicht vergleichbar! - Das Vermummungsverbot gilt nur für Veranstaltungen, insbesondere Demos. Also Ereignisse mit erhöhtem Gefahrenpotential. Tatsächlich angewendet wird es auf viele verschiedene Volksgruppen. - Das Verschleierungsverbot gilt auch für Orte ohne jedes Gefahrenpotential, wird dort fast ausnahmslos auf Muslime angewandt UND ist völlig zweifelsfrei NICHT zur Gefahrenabwehr o.Ä., sondern zur Diskriminierung von Muslimen eingeführt worden.