
Lüneburg (dpa) - Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz,
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