Hamburg (dpa) - Das Hamburger Amtsgericht will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen gegen eine Geldauflage einstellen. Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft nach wie vor ausreichend Grund, an dem Verfahren […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.