Paris (dpa) - Das Pariser Berufungsgericht will über den Einspruch der Rechtsnationalen Marine Le Pen gegen ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder bis Sommer 2026 entscheiden. Im Fall einer für die Politikerin günstigen Entscheidung stände ihrer Kandidatur bei der […] mehr

Kommentare

2tastenkoenig01. April 2025
Es wäre rechtzeitig für eine Teilnahme an der Präsidentschaftswahl im Falle einer Aufhebung des Urteils. Das ist der Punkt. Die Kammer sitzt da ja nicht däumchendrehend und wartet, bis sie sich endlich diesen Fall vornehmen kann.
1sumsumsum01. April 2025
über 1 jahr was ist denn daran schnell