Oslo (dpa) - Die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik verstoßen nicht gegen seine Menschenrechte. Das hat das Osloer Amtsgericht entschieden. Breivik hatte dem norwegischen Staat vorgeworfen, die jahrelange Isolationshaft verletze seine Menschenrechte. Das ...

Kommentare

(4) Pontius · 16. Februar um 05:35
@1 Tja, das ist die Demokratie. Die beharrt sogar für Massenmörder auf die Menschenrechte. @2 Dafür können sie ihr Domizil verlassen und sind dort nicht eingesperrt. @3 Das Staatssäckel.
(3) slowhand · 15. Februar um 22:59
>> eine eigene «Abteilung» auf zwei Etagen << Reiner Luxus und das bei freier Kost und Logis. Wer bezahlt eigentlich die Prozesse? Das norwegische Volk oder hat er einen Gönner?
(2) Chris1986 · 15. Februar um 19:10
"Dem 45-jährigen Norweger steht im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene «Abteilung» auf zwei Etagen zur Verfügung. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche." Es gibt Menschen in westlichen Staaten die haben weniger und müssen dafür auch noch Miete zahlen...
(1) Brutus70 · 15. Februar um 18:33
Der soll froh sein das er überhaupt noch am leben ist. Eine Frechheit das sich ausgerechnet dieser Massenmörder auf Menschenrechte beruft.
 
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