Stuttgart (dts) - Nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten hat das Landgericht Stuttgart einen 21-jährigen Mann zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach den jungen Mann am Freitag wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Zudem soll dem Angeklagten der Führerschein ...

Kommentare

(20) k293295 · 15. November 2019
pardon, das muss in #19 "Ab 18 und BIS 21" heißen.
(19) k293295 · 15. November 2019
@15,17: NEIN! Hör auf mit dem Quatsch! Mit 15 gilt unumschränkt Jugendstrafrecht. Bis zum 18. Geburtstag gilt unumschränkt Jugendstrafrecht. Von 18 bis 21 KANN Jugendstrafrecht gelten. Ab 21 ist Sense damit. Unter 18 und AB 21 ist die Reife des Täters interessant, SONST NICHT. Keine "alternativen Fakten"! Wir sind hier nicht im Weißen haus sondern in der deutschen Realität.
(18) thrasea · 15. November 2019
@17 Meine Güte, jetzt lies doch bitte mal den Gesetzestext, den ich dir in @15 sogar noch zitiert habe. Wenn du immer noch anderer Meinung bist, bitte ich um Belege.
(17) Psychoholiker · 15. November 2019
@16 Mit 21 Jahren und das ist die Grenze, kannst Du noch dem Jugendstrafrecht unterliegen.
(16) thrasea · 15. November 2019
@15 Das ist schon klar. Aber trotzdem ist bei 20 Schluss. Ab 21 Jahren gibt es keine Einschätzung der Reife mehr. Das ist eine harte Grenze und keine Ermessensfrage.
(15) Psychoholiker · 15. November 2019
@14 Es geht um die Einschätzung der Reife des Täters. Es gibt Teenies, die sind mit 15 schlauer als ein 30jähriger und so wird von Fall zu Fall anders entschieden, welches Strafrecht angewendet wird. Schon klar, daß das Jugendstrafrecht für ein 30jährigen nicht mehr zählt, bevor ihr alle meckert und Minusklicker werdet. ;o)
(14) thrasea · 15. November 2019
@11 § 1 (2) JGG: "Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist." @12 Keiner macht hier den Täter zu einem Opfer.
(13) k293295 · 15. November 2019
@11: Pünktlich am 21. Geburtstag ist Schluss mit Jugendstrafrecht.
(12) Psychoholiker · 15. November 2019
Ich danke den Minusklickern, aber es ändert trotzdem nichts an unser verweichlichten Justiz. Wenn öffentlich im TV ein Bürger aus Litauen sagt, daß der deutsche Knast ein Sanatorium ist und er in der Heimat schon 11 Jahre im Knast gesessen hat, dann sollte man mal über die eigene Justiz nachdenken. In unserem Lande werden leider immer wieder Täter zu Opfer gemacht. Auch ich hatte keine leichte Kindheit, aber bin deswegen kein Massenmörder...
(11) Psychoholiker · 15. November 2019
@10 Das ist nicht ganz richtig, denn wenn ein Heranwachsender im Alter von 21 Jahren noch nicht die Reife, die diesem Alter entsprechen sollte zugesprochen werden kann, so besteht die Möglichkeit daß bei ihm das Jugendstrafgesetz angewendet werden kann.
(10) thrasea · 15. November 2019
@9 Sachlich falsch. Wer mit 21 eine Straftat begeht, kann keine Jugendstrafe mehr bekommen. Maßgeblich ist allerdings das Alter bei der Begehung der Tat, nicht bei der Verurteilung. @5 Die Frage, wie viel ein Menschenleben wert ist, kann keiner beantworten. Du vermutlich auch nicht, oder? Auch das Gericht hat nicht geurteilt, was ein Menschenleben wert ist.
(9) kura · 15. November 2019
Heiraten dürfen sie mit 18. Sogar mit 16 wenn der Partner volljährig ist. Aber mit 21, da kriegen sie Jugendstrafe. Kaum vorstellbar, was in den Köpfen der Hinterbliebenen der zwei Toten, nach diesem "Urteil" vorgeht..
(8) mikarger · 15. November 2019
Ergänzend dazu: <link>
(7) mikarger · 15. November 2019
@6: Richtig. Es gibt derer zwei: Den unbedingten und den bedingten Vorsatz. Ersterer zielt direkt auf den Tod einer Person ab, zweiterer nimmt ihn "billigend in Kauf" oder auf deutsch: "Ein Menschenleben ist Scheißegal." - Meine persönliche Meinung ist, das bei einem Autorennen IMMER "bedingter Vorsatz" vorliegt, wenn Dritte zu schaden kommen. Quelle: <link>
(6) k293295 · 15. November 2019
Zum Mord gehört der Tötungsvorsatz.
(5) k255751 · 15. November 2019
Wieviel ist ein Menschenleben wert? Diesen Richtern scheinbar nicht viel. Dieses Urteil dürfte nie und nimmer im Namen des Volkes lauten. Ein Großteil des Volkes hat für diese Rechtssprechung kaum Verständnis.
(4) Psychoholiker · 15. November 2019
@3 Bei unserer Justiz gibt es LEIDER die Möglichkeit, nach guter Führung schon nach zwei Drittel der Haftzeit auf Bewährung entlassen zu werden.
(3) frosch283 · 15. November 2019
5 Jahre Haft und 4 Jahre Führerscheinentzug? Letzteres sollte ihn dann ja nicht stören. Ich finde die Strafe auch zu gering, denn wer mit so stark erhöhter Geschwindigkeit durch die Stadt brettert, setzt vorsätzlich Menschenleben aufs Spiel, nimmt es billigend in Kauf.
(2) mikarger · 15. November 2019
@1: Ich sehe es wie Du. Eines der Mordmerkmale sind "sonstige niedrigen Beweggründe" und dazu zählt meiner Meinung nach auch der Wunsch nach einem Adrenalinkick bei gleichzeitiger inkaufnahme daß dritte getötet werden. Sollte der verletzte überleben, ist es meiner Meinung nach als Moderversuch zu werten. Bei sowas sollte der nie wieder einen Führerschein erhalten.
(1) k380748 · 15. November 2019
viel zu wenig - Führerschein weg lebenslang und Haftstrafe mindestens 15 Jahre - Unfall mit Todesfolge - nein das ist Mord
 
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