Berlin (dpa) - Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist auch nach Auffassung von Berliner Richtern rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, teilte das […] mehr

Kommentare

14deBlocki18. Februar 2022
@12 Du hast es schon gesagt: Gesund ist man, bis man wieder krank ist. Und das ist man nicht automatisch nach 3 Monaten wieder.
13k29329517. Februar 2022
@3 : Ja, die dpa muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die Überschrift sachlich falsch und irreführend ist. @10 : <<Welches Wort hältst du für geeignet?>> Analog zu TAFKAP (The Artist Formely Known As Prince): DPdmiw - Die Person, die mal infiziert war. ^^ @12 : Selbst Wöchnerinnen stehen mal aus dem Wochenbett auf, aber die haben dann immer noch ein Kind - hoffentlich jedenfalls. Bis zur nächsten Schwangerschaft gibts einen natürlichen Schutz, nur nicht lange.
12Hannah17. Februar 2022
@9 : ich verstehe dein Problem nicht. Es gibt Kranke, Gesunde, Schwangere und wie man die Menschen noch kategorisieren kann. Schwanger geht von-bis. Vorher war man es nicht, danach ist man es nicht mehr. Krank hat auch ein von-bis. Gesund ist man nur solange, bis man krank und also nicht mehr gesund ist. Genauso "genesen": da gibt es auch ein von-bis. Und genau um diesen Zeitraum darum geht es in der News. Irgendwann gilt man nicht mehr als genesen.
11Xeelee17. Februar 2022
@9 nun das wort ist für Politikermaßstäbe sogar erstaunlich korrekt gewählt, ich wüßte keine andere Bezeichnung für die frage ob jemand genesen ist oder nicht.
10thrasea17. Februar 2022
@9 Welches Wort hältst du für geeignet? Was konkret schlägst du vor? Ich bin sehr gespannt. Der Gesetzgeber verwendet das Wort Genesenennachweis in der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" und definiert ihn als "Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2".
9deBlocki17. Februar 2022
@8 Dann liegt es an den Verantwortlichen, ein korrektes Wort zu verwenden, weil sie sich mit der falschen Nutzung von Begriffen nur noch lächerlicher machen. "Man weiß ja, was gemeint sein soll" kann kein Argument sein. Mir geht es ja nur um die Nutzung des Begriffes. Wenn ich so schwammig arbeiten würde, hätte ich keinen Job mehr.
8thrasea17. Februar 2022
@7 Genau. Und deshalb ist es totaler Blödsinn, sich immer nur an dem allgemeinen Wort "genesen" oder Genesenenstatus aufzuhängen und die Semantik dieses Wortes zu hinterfragen. Jeder weiß ganz genau, dass es eigentlich um etwas ganz anderes geht und wie das gemeint ist. Trotzdem liest man ständig so dümmliche Anmerkungen und Fragen wie @4 . Ich habe mich (leider) dazu hinreißen lassen, mal auf diesem Niveau zu antworten. Sorry, ich gelobe Besserung!
7deBlocki17. Februar 2022
@5 Genesen heißt doch nur, dass man eine Krankheit überstanden hat. Wenn diese Krankheit wieder kommt, bist du trotzdem vom ersten Ausbruch genesen.
6Marc17. Februar 2022
@4 Nein, aber sie gelten dann wieder als ungeschützt, da mutmaßlich weniger Antikörper vorhanden sind, als nach einer vollständigen Impfung.
5thrasea17. Februar 2022
@4 Sind Menschen, die sich vor Ablauf der 3 Monate erneut infizieren (da kenne ich einige in meinem Umfeld), immer noch genesen?
4Shoppingqueen17. Februar 2022
Sind die Leute mit Ablauf des Genesenenstatus dann wieder krank?
3CharlyZM17. Februar 2022
@2 stimmt, du hast recht, habe mich mehr oder weniger an die Überschrift gehalten. Das Gericht kann das auch nicht Vollkommen aussetzen. Hab das natürlich wieder anders gesehen als es ist. Es geht hier in dem Bericht wirklich nur um das, was RKI gemacht hat. Dann wird das mit den 3 Monaten auch so bleiben, wie Lauterbach das gesagt hat. Lauterbach hat ja auch gesagt, dass das RKI dieses in Zukunft nicht mehr so machen kann. Danke für die Info.
2Xeelee17. Februar 2022
@1 nicht die verkürzung des genesenen Status ist rechtswidrig sondern, ich zitiere: "Die Verkürzung des Genesenenstatus !!!durch!!! das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig." die wichtige stelle ist von ! umzingelt.
1CharlyZM17. Februar 2022
Das ist ja Interessant. Gestern bei Maischberger hat Herr Lauterbach auch sowas vom RKI gesagt wie her im Bericht steht. Jedoch sollte die Verkürzung so bleiben, sagt Lauterbach. ( hoffe das ich diesmal was richiges Schreibe und nicht wieder falsch vestanden habe ) Wenn der Status aber rechtswidrig ist, dann wird wohl da noch was nachkommen.