München (dpa) - Nach einem tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn bei München ist der Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte sei «nicht der klassische Kriminelle», sagte die Richterin am Freitag in ihrer Urteilsbegründung am Amtsgericht München. Er sei […] mehr

Kommentare

6tibi3803. März 2023
ab wieviel kmh ist denn das Fahren mit einem Wagen strafbar? Wo liegt die Grenze frage ich mcih nun. Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen
5lesebibi03. März 2023
Menschen die so etwas machen gehört der Führerschein auf Lebenszeit entzogen finde ich. Gerade weil auch jemand gestorben ist.
4KonsulW03. März 2023
Unverständliches Urteil.
3supernova6903. März 2023
Bewährung ? Allen Ernstes ? Da muss ja jemand echt gute Kontakte genutzt haben . ;)
2specksteinfee03. März 2023
ah, jetzt gibt es "klassische" und "nicht klassische" Kriminelle - na dann kommt man eben auch mit einem Klaps auf die Finger davon
1satta03. März 2023
Mich wundert hier nur, dass man diesen Mann allen Ernstes in wenigen Jahren wieder auf den motorisierten Straßenverkehr loslassen möchte.