
Berlin (dpa) - Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin nicht komplett aus Jugendschutz-Gründen verbieten. Die Aufsichtsbehörde muss ihre Maßnahmen vielmehr auf die Teile des Angebots beschränken, die tatsächlich die Entwicklung von
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