Kassel (dpa) - Arme Menschen müssen ihren Kabelanschluss in der Regel selbst von der Sozialhilfe bezahlen - auch wenn sie auf ein Fremdsprachenprogramm angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Eine in der Türkei geborene Frau hatte geklagt, weil das Sozialamt die Kosten für den […] mehr

Kommentare

82fastHunter25. März 2015
@7 : Nichts kapiert. Macht aber nichts :)
7k41436624. März 2015
@6 ist schon klar dass es immer wieder diese Gutmenschen gibt, die die Augen verschliessen, denn sowas ist ja an Frechheit echt nicht zu überbieten. Ich werde mich im September auch mal darüber beschweren, warum in unserem Türkeihotel türkisch gesprochen wird.......das geht ja gar nicht!!!!! Ironie off!
62fastHunter24. März 2015
Wenn nichteinmal die "Biodeutschen", welche sich über solche Aktionen aufregen, vernünftiges Deutsch beherrschen, sollten sie dies nicht von anderen Menschen verlangen.
5Unholde24. März 2015
Würde mich mal interessieren wie lange die hier schon lebt.
4k17501724. März 2015
Kein deutsches Fernsehen verstehen, aber vor einem deutschen Gericht klagen. Geht's noch? Die sollen doch froh sein, dass wir so blöd sind und diese Menschen finanzieren.
3Gertrud24. März 2015
@1 . ist vielleicht ein wenig zu warm geworden unter dem Kopftuch?
2k41436624. März 2015
ich könnt kotzen, mit was sich unsere Gerichte hier auseinandersetzen müssen. Da soll sie Deutsch lernen.
1bluescreen6824. März 2015
wie wäre es denn mit deutsch-lernen, wenn man in einem deutschsprachigen land lebt? es sollte eigentlich (leider nur moralische) pflicht eines jeden sein, die sprache seines ja schließlich selbstgewählten gastlandes schnellstmöglichst zu erlernen.