Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der Oberpfalz, die im großen Stil Schutzmasken während der Corona-Pandemie verkauft haben, wesentliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Ursprünglich hatten die Ermittler einen Schaden von über zwei Millionen […] mehr

Kommentare

6Pontius22. Januar 2025
@5 Und wieder kein Widerspruch mit Argumenten...
5masu11222. Januar 2025
@4 Es wäre interessant mit kompetenten Leuten zu diskutieren.
4Pontius20. Januar 2025
@3 Entscheidest du jetzt in rechtlichen Angelegenheiten? Interessant. Genauso, dass du den angesprochenen Punkten nicht widersprichst.
3masu11220. Januar 2025
@2 Das alles ändert nichts daran, dass ein Gericht die Klage zurückzuweisen hat, oder einen Freispruch erlässt.
2Pontius17. Januar 2025
@1 Es wurden offensichtliche Mängel festgestellt? In der KI-News nicht. Dazu hilft auch eine falsch getragene Maske besser als keine, die man zudem auch länger tragen kann, sonst wären die gesetzlichen Vorschriften nicht deutlich länger für den Arbeitsgebrauch.
1masu11217. Januar 2025
Also ich hoffe doch, dass es zu einem Freispruch kommen wird. Die Qualität der Masken hätten letztlich vom Abnehmer beanstandet werden müssen, im speziellen hätte die Annahme verweigert werden sollen, wenn schon sichtliche Mängel deren Zweck nicht erfüllen dürften. Zumeist führte falsche Handhabung von Masken neben dem Ziel vorbei... Masken nur auf saubere Gesichter, nur mit desinfizierten Händen u. nur für die Dauer über 10 - 15 Min., dann desinfiziert entfernen und entsorgen, neue Desinfektion