Lübeck (dpa) - Die Universität Lübeck darf einen Dauerstudenten rauswerfen, der nach 48 Semestern immer noch keinen Abschluss hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Der Student habe keine Chance gehabt, noch einmal zur Prüfung zugelassen zu werden, sagte eine ...

Kommentare

(3) k293295 · 20. September 2011
@2: Pardon, aber da schreibt doch ein Nicht-Akademiker. BAFöG gibts nach Elterneinkommen und nur begrenzte Zeit, und die Krankenversicherung ist für Studenten in der Regelstudienzeit günstig aber nicht kostenlos. @1: Ja, wer in 48(!) Semestern keinen Abschluß hat, kann für den "angestrebten" Beruf theoretisch nicht geeignet sein.
(2) watchi · 20. September 2011
Cool, 24 Jahre als "Dauerstudent" nebenbei gearbeitet und die Krankenversicherung gespart !!! Womöglich auch noch Bafög bekommen ???
(1) Berger27777 · 20. September 2011
Nach der 10ten Operation am selben Patienten: " So, das müsste jetzt aber der Blinddarm gewesen sein." Behüte uns vor solchen Medizinern.
 
Suchbegriff

Diese Woche
07.05.2024(Heute)
06.05.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News