Kassel (dpa) - Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar, urteilten die höchsten ...

Kommentare

(5) maddoxz · 25. Juni 2009
@3 und @4 gott sei dank gibt es noch menschen mit verstand. gehirnbenutzer und nicht nur besitzer. alles weiter wurde ja hier schon von auch geschrieben.
(4) Hebalo10 · 25. Juni 2009
@3, richtig, wenn Urteile gefällt werden, die gegen die Regierung sind, kommt allgemeine Zustimmung, bei allen anderen Entscheidungen sind die Kasseler Richter unfähige Versager in den Augen derer, die eine Urteilsbegründung nicht mal annähernd verstehen können. Kassel hat, bisher zumindestens, mein volles Vertrauen - dort sitzen schließlich keine Dorfrichter.
(3) Perlini · 25. Juni 2009
@2 Wie sollen die sonst urteilen!? Wenn es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, dann verstößt es nun mal nicht gegen das Grundgesetz.
(2) Lady_Clarissa · 25. Juni 2009
ein politisch gewolltes urteil mehr? oder wie soll man solche urteile deuten? vielleicht sollte man gleich münzer an die eingangstür der ärzte nageln, 2euro pro besuch zuzüglich 20euro pro monat. würden sich die kassen da freuen?
(1) wahine · 25. Juni 2009
wer hätte das gedacht! schneller und besser kann man doch kaum an das geld der gesetzlich versicherten kommen..warum sollte die eintrittsgebühr also nicht verfassungsgemäß sein..
 
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