
Bautzen - Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des
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