Bautzen - Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des […] mehr

Kommentare

3truck67621. Januar 2025
Wieder ein Schritt mehr in die richtige Richtung.
2Stiltskin21. Januar 2025
Es gibt sicher mehr als genug am agieren der etablierten Parteien zu kritisieren. Allein schon der Umstand, dass sich Parteien die vorgeben, auf dem Boden des GG zu stehen, wechselweise teils unter der Gürtellinie angreifen, ist schon ein Armutszeugnis. Das kann und darf aber nicht dazu führen, dass Parteien wie die AFD, die populistische Lösungen anbieten, die die bestehende Gesellschaftsordnung zu Gunsten eines extrem nationalistischen Staates abschaffen wollen, die Oberhand gewinnen.
1RicoGustavson21. Januar 2025
Gut, das dies jetzt geklärt ist...