
München (dts) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab am Dienstag dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg statt. Nach § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seien Alkoholverbote nur an
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