Potsdam (dpa) - Die in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, Deutschland zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, ...

Kommentare

(5) Kwr · 07. August um 22:00
Was für eine Schande.
(4) Tautou · 07. August um 21:31
„Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden. Am selben Tag hob das Verwaltungsgericht Potsdam wegen eines Eilantrags zwar die Ausreisepflicht der Familie auf, aber die Abschiebung lief da bereits.“ — Seitdem die Union am Ruder ist, erinnern immer mehr Meldungen und Vorgänge an Trumps Amerika. Ich schäme mich für Deutschland.
(3) FichtenMoped · 07. August um 19:50
@2 : Von denen wissen sie ja auch wo sie wohnen, wo die Kinder zu Schule gehen und wo sie arbeiten ... sprich man kann ihnen habhaft werden. Es geht der Union, allen voran Herrn Dobrindt nicht um die Menschen, sondern um die selbstgesteckte Quote (egal wie diese erfüllt wird).
(2) thekilla1 · 07. August um 19:02
Kannste dir nicht ausdenken. Straftäter laufen hier ewig lange frei herum und können angeblich nicht abgeschoben werden und eine gut integrierte Familie ist ratzfatz raus aus dem Land. 🙄
(1) RicoGustavson · 07. August um 19:00
Die Urteile deutscher Gerichte sind ja mittlerweile genauso übel wie bei den Trump-Richtern in den USA.
 
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