Köln (dpa) - Die Westdeutsche Lotterie darf keine Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. So lautet ein Gerichtsurteil, das ein Sprecher des Kölner Landgerichts bestätigte. Die Verpflichtung gilt nur für die Westdeutsche Lotterie GmbH in Münster. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine ...

Kommentare

(6) Chris1986 · 10. März 2011
@3 "H4 Opfer" Die können gerne auf ihr H4 verzichten damit sie keine "Opfer" mehr sind...@5 sehe ich auch so, die bekommen das Geld um zu überleben und in neue Arbeit zu kommen und nicht um ihren Spaß am Glücksspiel zu sättigen.
(5) Koelner68 · 10. März 2011
im Prinzip hat das Landgericht recht. Aber man kann es natürlich nicht umsetzen.
(4) k128179 · 10. März 2011
bei Asylanten würde man das Diskriminierung nennen . . .
(3) k255384 · 10. März 2011
das kommt einfach in die schufa und somit darf ein h4 opfer nurnoch wasser und brot kaufen, die idee mit dem sender am bein war ja auch schon im gespräch... neulich hab ich sogar gelesen das h4 opfer auch keinen fernseher haben brauchen, das gehöhrt bei denen nichtmehr zum grundrecht... @6 dann wünsche ich dir das du bald in den genus von h4 kommst, mal sehen ob du dann in der lage bist auf das h4 geld zu verzichten um kein opfer zu sein!
(2) martin1964 · 10. März 2011
@1 mache Dir keine Sorgen, HARTZ IV Empfänger bekommen eine Armbinde mit einem H drauf, dann ist es einfacher.
(1) DarthFly · 10. März 2011
und bald muss man mit lohnbescheinigung zurm Lottogeschäft gehen.
 
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