Kassel (dpa) - Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung […] mehr

Kommentare

2Pontius29. September 2025
@1 Um sie zu verschwenden und falls man am Ende Glück hat und das Gericht entscheidet bei der Beweislage anders, dann ist es immer noch ein Sieg über die Verbotsparteien.
1nonam29. September 2025
die afd kennt die gerichtsbarkeit eh nicht an also warum verschwenden die dann die zeit der gerichte?