
Kassel (dpa) - Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, wie das Gericht mitteilte. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor rund drei Jahren die Einstufung
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