Berlin (dts) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus durch das Robert-Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt. Das geht aus einem Beschluss von Mittwoch hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Über die […] mehr

Kommentare

6deBlocki17. Februar 2022
@3 Mir ist das schon klar, somit ist die Formulierung nicht korrekt.
5Strycker17. Februar 2022
@3 : Beim Genesenenstatus geht es darum, wie lange man Corona nicht wieder quasi als "Seuchenmutterschiff" verbreiten kann... und diese Zeit ist nun einmal begrenzt.
4axelnes17. Februar 2022
Um gegen Corona superimmun zu werden, muss man sich laut neuersten Erkenntnissen mehrfach infizieren und impfen...
3deBlocki17. Februar 2022
Genesen ist man ja nicht nur eine bestimmte Zeit. Genesen ist man auf Dauer.
2oells17. Februar 2022
Rechtswidrig ist also nicht die Verkürzung des Status auf drei Monate, sondern dass diese Verkürzung das RKI beschlossen (bzw. verkündet hat - der BMG steht ja hinter dieser Entscheidung).
1cherry17. Februar 2022
Gute Entscheidung. War ohnehin Schwachsinn solche Entscheidungen auf das RKI zu übertragen. Solche Entscheidungen gehören nun mal in die Regierung.