
Berlin - Eine Familie aus der Hauptstadtregion, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Familie, nachdem das Jobcenter einen
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