Berlin - Eine Familie aus der Hauptstadtregion, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der Familie, nachdem das Jobcenter einen […] mehr

Kommentare

3Pontius16. April 2025
@2 Bei 1600 netto hätten sie mehr vom Bürgergeld kürzen müssen - es hätte also weniger Unterstützung gegeben als bei fiktiven 1000€ netto (aus 1600 brutto). Daher haben sie zu viel bezahlt und das zurückgefordert. Das Kürzen bezieht sich erstmal nur um das Verringern des Bürgergeldanspruches.
2Elegandina16. April 2025
Ich kann mir nicht helfen. Irgendwie hat sich da ein Fehler in den Bericht eingeschlichen. Wenn der Jobcenter die 1600 Euro netto als Brutto angesehen haben, haben die doch die Leistungen nicht gekürzt sondern eher erhöht. Weil wenn die von 1600 Brutto ausgehen, geht davon ja noch einiges ab, was dann ein ganz andere Netto ergibt, für das Jobcenter. Deswegen auch die Überzahlung vom Jobcenter. Oder habe ich da was verkehrt verstanden? Liest hier eigentlich niemand Korrektur?
1Polarlichter16. April 2025
Leichtfertiger Umgang mit Steuergeldern in Fortführung. Auch wenn ich so einer Familie das Geld eher noch wünsche im Vergleich zu den größeren Dimensionen an Steuergeldfehlinvestitionen.