Münster - Die Stadtbücherei in Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Dies verletze nicht die Grundrechte der Autoren, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. April 2025, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer ...

Kommentare

(3) Pontius · 15. April um 17:27
Ach warum sollte man bei einem Bildungsauftrag einfach Falschinfos nicht kennzeichnen dürfen? Nur weil das im Bücherhandel nicht der Fall ist? Und man Amazonbewertungen löschen lassen kann?
(2) Wolf · 15. April um 12:59
Wir wissen auch, dass sich die rechtsorientierten Politiker und Mitbewohner dieses Planeten gerne eine korrigierte Geschichte herbeiphantasieren, das haben wir zuletzt von Trump gehört. Davor sollte besonders gewarnt werden.
(1) Wolf · 15. April um 12:58
Man könnte natürlich auch Bücher aus einer Stadtbücherei entfernen, die nicht zum anerkannten allgemein Wissensstand gelten. ABER - dann wäre auch die Erde immer noch Mittelpunkt des Universums. Das eben auch solche Bücher ausgestellt werden zeigt, dass die Bücherei sich um einen Konsens bemüht. Ein Hinweis, dass manche als Tatsachen deklarierte Behauptung, nicht bestätigt sind, halte ich für sinnvoll. Und noch ein >> ABER <<.
 
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