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: Nix Raffgier, EINZELfallentscheidung: Der Urteilsbegründung zufolge haben DIESE Typen DIESEN Ausflug hinreichend kleinlich abgerechnet um davon ausgehen zu können daß EVENTUELL anfallende Gewinne ebenfalls geteilt werden. Ob der Gewinner teilen will ist seine Sache, die anderen müssen ihren Anteil ggf einklagen. Wer es nicht tut bekommt auch nichts. // PS: "frühere Freundin" ist nicht gleichzusetzen mit "frühere Ex-Freundin". Aber Sprachverständnis ist eine ganz andere Baustelle.