Arnsberg (dpa) - Im Streit eines Freundeskreises um einen Kronkorken-Gewinn entscheidet heute das Landgericht Arnsberg. Die Freunde hatten einen Vergleichsvorschlag zu dem gewonnenen Auto abgelehnt. Nun muss das Gericht bestimmen, wem von ihnen der Wagen zusteht. Der beklagte Mann aus dem […] mehr

Kommentare

9anddie02. März 2017
Wenn die anderen 3 auch noch auf jeweils ~4300€ klagen, darf der Beklagte fast soviel zahlen, wie er für den Verkauf von dem Auto bekommen hat. Also richtig doof gelaufen. Wobei er da auch bissl mit Schuld ist. Immerhin ging der Streit ja schon am Abend von dem Ausflug los und dann war es vermutlich eher ungeschickt, gleich mal 12.000km mit dem Auto zu fahren, als erstmal die Klärung abzuwarten.
8k4978202. März 2017
@6 Das Gerichtsurteil muss man erstmal akzeptieren, mir geht es aber um das Vorgehen/Verhalten der Dame. Und das ist für mich raffgierig. Denn ich denke nicht das die Gruppe um den Gewinn wegen eine Gruppe gebildet haben sondern wegen des Saufens. Für mich würde jener Sachverhalt stärker wiegen. Aber naja sie hat ja ihren Willen bekommen, auch wenn weniger als erhofft. :)
7flowII02. März 2017
mal so aus neugierde. muss sie jetzt die 4k als einnahme versteuern oder ist das auch bei ihr ein gewinnspielbetrag??
6heissbaer02. März 2017
@5 : Nix Raffgier, EINZELfallentscheidung: Der Urteilsbegründung zufolge haben DIESE Typen DIESEN Ausflug hinreichend kleinlich abgerechnet um davon ausgehen zu können daß EVENTUELL anfallende Gewinne ebenfalls geteilt werden. Ob der Gewinner teilen will ist seine Sache, die anderen müssen ihren Anteil ggf einklagen. Wer es nicht tut bekommt auch nichts. // PS: "frühere Freundin" ist nicht gleichzusetzen mit "frühere Ex-Freundin". Aber Sprachverständnis ist eine ganz andere Baustelle.
5k4978202. März 2017
Update: Der Typ muss wirklich zahlen. Und in den Texten ist die Sprache von "frühere Freundin" na ob das auch gleichzusetzen ist mit "frühere Ex-Freundin". Ich bleib dabei absolut ekelhaft. Naja wenigstens bekommt sie nur ca. 4300€. Wäre noch interessant zu erfahren, was die anderen Kollegen machen ob die auch so raffgierig sind.
4k4978202. März 2017
@3 Zumindest zeigen jene Quellen wohl auf, das es der Dame nicht um eine "Genugtuung" geht sondern um den maximalen hohen Gewinn daraus zu schlagen (oder sollte man gar meinen die andere Person finanziell zu Schaden?). Ekelhaft. Immer dieser Neid der Besitzlosen.... Ich würde an der Gerichtsstelle mal fragen ob die beiden nen StellDichein mal hatten, und der Herr nicht mehr wollte. ;)
3anddie02. März 2017
Es ist grundsätzlich sogar noch komplizierter, wie man auf diversen Seiten lesen kann. <link> 4 fahren mit dem Motorrad zum Ausflug und 1 mit Auto. Gemeinsamer Wochenendausflug klingt für mich anders. Zum vorher angestrebten Vergleich gibt's noch paar Infos unter <link>
2k4978202. März 2017
Also ich dachte man wollte sich die Kosten teilen, nicht doch aber den Gewinn. ;) Der zu 99% wohl nicht mal anvisiert war. Aber man darf wohl "Freundschaft" hier nun ausklammern. Kann es nicht nachvollziehen, egal von welcher Seite ich schaue, wieso die Dame da so einen Aufriss macht. Ob die anderen Kollegen (wie gesagt Freunde würde ich unter Vorbehalt nur sagen) auch ähnlich denken, aber erst nach einem eventuell positiven beschiedenen Urteil auch noch ankommen?
1flowII02. März 2017
"Eine Mitfahrerin" wohl eher saufkumpanin :)