Koblenz (dpa) - Nach der Trennung eines Elternpaares kann der Doppel-Nachname ihres Kindes in der Regel nicht geändert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Beibehaltung des Namensbandes sei für die Persönlichkeitsentwicklung förderlicher als dessen Durchtrennung. Im ...