Leipzig (dpa) - Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die ...

Kommentare

(5) Fee · 25. Juli 2019
...war das doch gar kein "Thema!?" Bezügl. Medien, Infos, "zur Verantwortung ziehen" (wer dafür verantwortlich war oder heute ist oder dazu herangezogen werden sollte) Aufarbeiten, etc... Hat anscheinend bisher niemanden interessiert "seitdem"... Hmmm... <link> <link>
(4) Fee · 25. Juli 2019
Die Klage des Mannes = Trauma, gesundheitliche Schäden..."Flucht" 1988 (Mauerfall 1989)...und jetzt (erst!?) wird das hier "aufgerollt", wegen diesem Mann bzw.seiner Klage? ^^ Die ganzen vielen Jahre (mit Mauer und Grenze) zuvor und die vielen Menschen, die bei der "Flucht" gestorben" sind, nicht zu vergessen, durch all die (TODES-) Schüsse an den sogenannten "Grenzsicherungsanlagen"...
(3) Fee · 25. Juli 2019
Zitat: "Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde." o.O Ähm...Sorry, wenn ich jetzt hier vielleicht irgendwas falsch verstehe oder schreibe, (ich will es auch nicht runterspielen) aber , das kann doch jetzt nicht "ernst gemeint" sein, oder? ^^ Also nicht SO, wie das in dieser News geschrieben steht!?
(2) bs-alf · 24. Juli 2019
Ich war eigentlich der Meinung das dies schon lange möglich ist.
(1) ticktack · 24. Juli 2019
Die Linke könnte sich ja in der Nachfolge der SED an den Kosten beteiligen...
 
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