Berlin (dts) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat innerhalb weniger Tage in einem zweiten Fall entschieden, dass eine Mutter, die sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, zusammen mit ihren Kindern zurück nach Deutschland geholt werden muss. Das berichtet die ...

Kommentare

(5) Devil-Inside · 15. November 2019
Was ich nicht verstehe ist das "zurückholen". Wieso darf die nicht einfach einreisen, wie sie möchte, da sie ja keine Gefahr darstellt...Wieso muss ich für deren Reisekosten aufkommen?
(4) Pontius · 15. November 2019
@1 "Wäre das ein Naziverein, sähe das Urteil dann auch so aus?" Ohne bekannte Gefährdung natürlich. Außerdem hätte die Bundesregierung in solch einem Fall sowieso keine Beschwerde eingelegt.
(3) aqualaura · 15. November 2019
naaaa..... wie lange dauert dann der Familiennachzug????? papa muss ja auch her
(2) flowII · 15. November 2019
ja ... wir haben die afd abgeordneten, die nach syrien in den urlaub gefahren sind auch auf staatskosten zurueckgeholt ... :scnr:
(1) Devil-Inside · 15. November 2019
Wieso müssen wir die zurückholen? Die kann ihren Flug gefälligst selbst buchen und bezahlen. Was soll das denn, dass ich der ihre Rückkehr bezahle? Mache ich in zukunft auch so. Im Ausland schön Urlaub, und lasse mich dann auf Staatskosten zurückholen?! Mal abgesehen davon, dass die sich einer terroristischen Vereinigung angeschlossen hat...Wäre das ein Naziverein, sähe das Urteil dann auch so aus?
 
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