Berlin (dpa) - Schlappe vor Gericht für die neue Bundesregierung: Das Auswärtige Amt muss einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das ...

Kommentare

(16) thrasea · 08. Juli 2025
@15 Oh, ich tippe mal, dass @14 sicherlich eine Artikel in dieser Art meint 😏 <link>
(10) FichtenMoped · 08. Juli 2025
@6: Hier hast du ein schönes Erklär-Bär-Video wer das alles überprüft und wie das überprüft wird -> <link>
(9) Pontius · 08. Juli 2025
Es hat noch nie der ein oder andere Bundespolizist vorher drübergeschaut...
(7) tastenkoenig · 08. Juli 2025
Oh, wie schön kann man demonstrieren, dass man von nichts eine Ahnung hat - aber vor allem auch keine Ahnung haben will, um seine Vorurteile nicht zu gefährden?
(5) tripleeight · 08. Juli 2025
@3 Das wäre bei Änderungen, die Bürger oder Unternehmen hier betreffen, tatsächlich der Fall. Wenn hier einige Zusagen im Ausland nicht vollumfänglich oder mit Verzögerung und Abstrichen eingehalten werden, wäre das wohl für Investitionen in D eher keine Katastrophe. Ob es Sinn hat gegen eine solche Entscheidung vorzugehen ist noch mal was anderes. Aber wie im Artikel steht, kann der Faktor Zeit gegen die Betroffenen und damit für den Wunsch der Nichterfüllung der Zusagen arbeiten.
(4) Pontius · 08. Juli 2025
@3 Wenn man Wahlkampf damit macht, dass man quasi alles zurückdrehen will, was die Regierung zuvor gemacht hat, dann hat man jetzt den Salat...
(3) nierenspender · 08. Juli 2025
@1 weil heutzutage nicht mal mehr der Staat sein Wort halten muss? Wenn jetzt alle staatlichen Dinge nur noch bis zur nächsten Wahl Bestand haben sollen, dann können wir es gleich lassen und müssen uns auch nicht wundern wenn keiner mehr ein Risiko eingeht und was investiert oder ne Firma gründet oder oder oder.
(2) tripleeight · 08. Juli 2025
Man könnte sich ein Beispiel an Versicherungen nehmen... mit der Zeit erledigen sich viele Herausforderungen ohne weiteres Zutun. Ist eine Frage wie hart man das Spielen bzw. Durchziehen will. Man darf gespannt sein.
(1) jub-jub · 08. Juli 2025
"Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden." Dann sollte die Bundesregierung umgehend Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
 
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