München (dpa) - Bayerische Polizisten dürfen sich weiter nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Ein 42 Jahre alter Polizeioberkommissar hatte geklagt, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verboten hatte, sich den hawaiianischen […] mehr

Kommentare

7Sebi140714. November 2018
@6 : Dann kann sich die Polizei anschließend (nach Bekanntwerden) wenigstens nicht mehr über mangelnden Zulauf beschweren. :D
6juanita201414. November 2018
@4 dann wird der suspendiert und kriegt sein geld ohne arbeit und hat so zeit für mehr reisen und mehr tatoos
5Sebi140714. November 2018
@1 : Das dachte ich gerade auch. :D Alle wählen CSU oder sogar weiter rechts und wundern sich dann, warum sich nichts ändert, bzw. man in solchen Dingen einen Stock im Hintern hat. Manche Menschen begreifen es wohl nie. ^^
4Wasweissdennich14. November 2018
@3 dann reicht es in Bayern vermutlich um nicht eingestellt zu werden, interessanter fänd ich die Frage was dem 42 Jährigen passiert wenn er vollendete Tatsachen schafft
3juanita201414. November 2018
und was ist, wenn sich ein 16 jähriger jugendlicher tätowieren lässt und 5 jahre später polizist werden will?
2lutwin5214. November 2018
wieder einmal nicht bundeskonform
1ProjektAutobahn14. November 2018
Typisch Bayern... :D