
Ansbach (dpa) - Im Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach erklärte den Einsatz sogenannter Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht ...