Kassel (dpa) - Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist im Jahr 2022 nach den damaligen Preissteigerungen nicht verfassungswidrig gewesen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in drei Verfahren entschieden. Kläger aus mehreren Bundesländern scheiterten mit ihrer Forderung nach mehr ...

Kommentare

(1) Polarlichter · Dienstag um 16:32
Gut, dass man dies zumindest richterlich klären konnte. Dennoch kann ich die Kläger und ihren Standpunkt gut verstehen. Gerade ältere Menschen hatten ordentlich mit Mehrkosten zu kämpfen gehabt.
 
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