Lüneburg (dpa) - Anwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow- ...