Lüneburg (dpa) - Anwohner entlang der Castor-Strecke dürfen nicht gegen die Atommülltransporte klagen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht Revision zu. Geklagt hatten zwei Bürger aus dem Landkreis Lüchow- ...

Kommentare

(4) k31742 · 30. August 2011
Die News wird einfach nur falsch sein. Natürlich kann man klagen (solange man irgendwie betroffen ist). Das Gericht wird die Klage hier nur abgewiesen haben; die Kläger haben den Rechtsstreit also lediglich verloren.
(3) Tommys · 30. August 2011
Deutsche Bürger werden entmündigt.... . Die Atomlobby setzt Signale. ..... Die Angst vor dem Energie-Aus und Chaos wächst.... . Wohin mit dem gefährlichen Müll!!!!!!?????????????????
(2) k125628 · 30. August 2011
@1 Mehr ist darüber nicht herauszubekommen zumindest im Moment, da in anderen Online-Ausgaben von Zeitungen auch nicht mehr drinsteht.
(1) hopfish · 30. August 2011
Danke für die News. Wo ist der Inhalt? Wieso soll man nicht Klagen dürfen? Wo ist da ein Rechtsstaat? - In Eurer Meldung fehlen wichtige Inhalte!
 
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