München (dpa) - Anbieter privater Sportwetten können hoffen: Ihnen darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht mehr ohne weiteres der Zugang zum privaten Sportwettenmarkt verwehrt werden. In einer Grundsatz-Entscheidung haben die Münchener Richter das kommerzielle Anbieten ...

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