Köln (dpa) - Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. […] mehr

Kommentare

4FichtenMoped06. Februar 2024
@2 «Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.» Eine Beschwerde ist keine Revision. Man kann also nur das Zustandekommen des Urteils überprüfen lassen, nicht den Inhalt oder das Urteil an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei diesem Thema die Verfahrensreglen nicht eingehalten wurden. Um weiter zu verzögern und dem nicht Anerkennen des Urteils, wird die Beschwerde mE kommen, so aussichtlos sie auch seien mag.
3sonic706. Februar 2024
Gut so!
2truck67606. Februar 2024
" Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. " - Also erstmal abwarten...
1Mehlwurmle06. Februar 2024
Die AfD wird sich wieder als Opfer einer Verschwörung darstellen. Aber es gibt halt leider auch einen harten Kern der die Wahrheit mit den Worten "man darf nicht alles glauben was im Internet/Zeitung steht" abtur, selber aber seine "Informationen" aus Telegram und Co hat...