Köln (dpa) - Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. ...

Kommentare

(4) FichtenMoped · 06. Februar um 14:13
@2 «Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.» Eine Beschwerde ist keine Revision. Man kann also nur das Zustandekommen des Urteils überprüfen lassen, nicht den Inhalt oder das Urteil an sich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei diesem Thema die Verfahrensreglen nicht eingehalten wurden. Um weiter zu verzögern und dem nicht Anerkennen des Urteils, wird die Beschwerde mE kommen, so aussichtlos sie auch seien mag.
(3) sonic7 · 06. Februar um 13:55
Gut so!
(2) truck676 · 06. Februar um 13:49
" Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. " - Also erstmal abwarten...
(1) Mehlwurmle · 06. Februar um 11:07
Die AfD wird sich wieder als Opfer einer Verschwörung darstellen. Aber es gibt halt leider auch einen harten Kern der die Wahrheit mit den Worten "man darf nicht alles glauben was im Internet/Zeitung steht" abtur, selber aber seine "Informationen" aus Telegram und Co hat...
 
Suchbegriff

Diese Woche
02.05.2024(Heute)
01.05.2024(Gestern)
30.04.2024(Di)
29.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News