Gera - Das Landgericht Gera hat eine Telefonüberwachung und eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit internen Ermittlungen der Thüringer Polizei für rechtswidrig erklärt. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion im Landtag, sagte, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel ...

Kommentare

(1) Sonnenwende · 18. Juni um 17:16
Aha. Und warum gab es die Abhöraktion und Hausdurchsuchung? Wurde die Geschäftstelle der GdP durchsucht? Ich werd nicht schlau aus der News.
 
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