Butzbach/Hessen, 28.01.2020 (lifePR) - Die vom Regierungspräsidium Gießen am 12.10.2018 erteilte Genehmigung für drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald ist rechtswidrig. Der Genehmigungsbescheid wurde nach dem Erörterungstermin am 22.01.2020 vom Verwaltungsgericht am 28.01.2020 aufgehoben. ...

Kommentare

(3) k63932 · 31. Januar 2020
@2: Es gibt eine Menge Studien, die zeigen, dass das in Relation absolut unbedeutend sind. Und es gibt daneben auch einige Ansätze, dieses Problem noch weiter zu verringern.
(2) Wawa666 · 30. Januar 2020
An diesen Windkrafträdern sterben, je nach Umgebung und Lage, manchmal massenhaft Wildtiere (Vögel, Fledermäuse, Insekten). Es ist seltsam, das außer Acht zu lassen, wo sonst immer zB über das Bienensterben geklagt wird. Was mich aber interessieren würde: Wurden die Windräder schon gebaut und müssen jetzt wieder abgebaut werden? Oder war da zwischenzeitlich noch nichts errichtet worden? Die 1. Genehmigung erfolgte ja schon Herbst 2018?
(1) k63932 · 28. Januar 2020
Ich hoffe mal stark, dass dieses schwachsinnige Urteil wieder kassiert wird - und die Windkraftbetreiber Schadensersatz bekommen...
 
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