Eschbach (dpa) - Die Gemeinde Eschbach in Baden-Württemberg hat einer Mieterin gekündigt, um Flüchtlinge in der Wohnung unterzubringen. Die 56 Jahre alte Frau wohnt seit 23 Jahren in der gemeindeeigenen Wohnung, der Kündigungsbeschluss fiel bereits im Februar. «Der Gemeinderat hat keine […] mehr

Kommentare

11the_nemo_finder30. September 2015
@10 : Auch wenn die Dame eine "normale" Miete bezahlt (wir wissen beide, das öffentliche Wohnungen dennoch meist deutlich günstiger sind), belegt sie immer noch eine 3-Raumwohnung die die Stadt für Bedürftigere benötigt, und das sind in dem Fall 3 Menschen! Und in meinen Augen wiegt hier das Schicksal der 3 Menschen höher als der einen Person, die einfach nur unnötigen Wohlstand auf Kosten der Bürger haben will. Die Einqaurtierung der Migranten in private Wohnungen kostet den Bürger letztl. mehr!
10Archmage29. September 2015
@9 wenn die unterstützung nach einer "wohnungssuche" so aussieht wie die bei ALG I oder II dann prost mahlzeit. Wenn ich als Vermieter Eigenbedarf anmelde habe ich 3 gleichwertige Wohnungen anzubieten, das wäre eine "Unterstüzung" alles andere ist Augenwischerei. @8 Wenn die Wohnung von jemandem bewohnt wird der nicht mehr den "sozialen Schein" verdient bezahlt die Person eine "normale" Miete und keine Sozialmiete entsprechend auch keine Förderung mehr!
9the_nemo_finder29. September 2015
Hier mal ein ausführlicherer Artikel: <link> Und da in die Wohnung 3 Personen ziehen sollen, ist das in meinen Augen sinnvoller als einer Dame, die im Prinzip nicht ausziehen will (bekommt aber Unterstützung bei der Wohnungssuche!), diese aus falschem Eigennutz zu überlassen! Das ist arrogant, dass der Steuerzahler subventioniert!
8uahh29. September 2015
Wie ich letztens schon einmal schrieb: die Gemeinde ist keine PERSON und daher hat die Frau gute Chancen sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren. In Nieheim gab es das auch schon, da wohnte eine Frau schon seit 16 Jahren in ihrer Wohnung und sollte raus, der Mieterverein hilft ihr nun.
7Archmage29. September 2015
wie kommt man in eine sozialwohnung? tja da brauchts einen nachweis und dies und das und und und. später ziehen die kinder aus und die wohnung ist zu groß, was passiert? man zahlt extra für die wohnung... jemanden deshalb rauszuwerfen gehört verboten, schmeisst die politiker aus ihrer wohnung und stellt ihnen für diesen winter ein ungeheiztes zelt zur verfügung.....
6Waldfee7629. September 2015
irgendwas stimmt doch an der meldung nicht wirklich. eine sozialwohnung wird es wohl kaum sein, da ihr als alleinstehende wohl höchstens so um den dreh von 50qm zustehen würden. dafür gibt es wohl genügend familien, die auch händeringend wohnungen suchen. denke nicht, daß die gemeinde der frau für eine flüchtlingsunterkunft kündigen darf/ kann. bin mal gespannt, was aus der geschichte rauskommt! auf jedenfall ist es in der version absolut ein no-go!!! wo sollten wir sonst noch hinkommen?!
5osnajo29. September 2015
oder muss ich vor den flüchtlingen - bei zeiten selber fliehen :-(
4osnajo29. September 2015
wow - als nächstes wird wohl mein konto beschlagnahmt --- weil zu viel drauf ist ??? die spinnen die baden-württemberger
3dicker3629. September 2015
@2 Wenn man es von der Seite betrachtet, ist auch in Ordnung, aber ich denke nur solange es einen nicht selbst betrifft.
2the_nemo_finder29. September 2015
@1 : In der Regel handelt es sich um Wohnungen die bereits damals als Flüchtlingsunterkunft gedacht war, mangels Flüchtlingen aber alternativ verwendet wurde. Oder es handelt es sich um Sozialwohnungen. Da stellt sich mir aber auch die Frage, warum muss eine alleinstehende Frau eine 3-Zimmer Sozialwohnung beziehen?!? Ich finde die Kündigung daher nur richtig! Es gibt nun einmal Familien, die diese Wohnung jetzt dringender bedürfen als eine alleinstehende Frau mit überproportianelen Ansprüchen.
1tobias198529. September 2015
Da fehlen einem die Worte.