Hamburg (dpa) - Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen falscher Angaben zu einem Erste-Klasse-Flug ist eingestellt worden. Der derzeit beurlaubte Kirchenmann muss als Auflage 20 000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hat dem Beschluss zugestimmt. Tebartz-van Elst hat ...