
Walldorf, 01.12.2025 (lifePR) - Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern zu konkreten energetischen Maßnahmen. Besonders relevant wird es bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Binnen zwei Jahren sind Mindestmaßnahmen umzusetzen. Zudem greifen
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