Geflügelpest in Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg
Bundesminister Schmidt appelliert eindringlich an Geflügelbetriebe, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten

16. Dezember 2014, 16:27 Uhr · Quelle: LifePR
(lifepr) Berlin, 16.12.2014 - Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat heute bestätigt, dass es sich bei dem Ausbruch von Geflügelgrippe in Niedersachsen um den hochpathogenen Erreger H5N8 handelt, der bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Großbritannien, den Niederlanden und – wie heute ebenfalls gemeldet wurde – auch in Italien in Betrieben nachgewiesen wurde. Gestern hatten die Behörden in Niedersachsen den Verdacht der Geflügelpest vom Typ H5 in einem Putenmastbetrieb im Landkreis Cloppenburg gemeldet.

Bundesminister Christian Schmidt appelliert erneut eindringlich an alle Geflügelhalter, insbesondere in der betroffenen Region, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet. „Im Interesse von Tier und Mensch appelliere ich an alle Beteiligten, nun mehr denn je auf die penible Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu achten. Das gilt für alle betrieblichen Kontakte, aber auch darüber hinaus. Da auch der Personenverkehr eine mögliche Eintragsquelle darstellen kann, sollten Geflügelhalter beispielsweise auch dann Vorsicht walten lassen, wenn sie andere Geflügelhalter auf ihrem Hof besuchen“, sagte Schmidt. Um die Ansteckung weiterer Bestände zu vermeiden, müssen unklare Krankheits- oder Todesfälle laut Schmidt schnellstmöglich untersucht und Verdachtsfälle von Geflügelpest dem jeweils zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in engem Austausch mit den Behörden in Niedersachsen, die derzeit die nötigen Maßnahmen zur Tötung der Tiere und zum Schutz vor weiteren Infektionen einleiten. Bundesminister Schmidt bedauert, dass diese hochansteckende und für die Tierbestände gefährliche Tierseuche nach Mecklenburg-Vorpommern nun auch in Niedersachsen ausgebrochen ist. Er hat heute Mittag mit dem zuständigen Landesminister Christian Meyer telefoniert und sich über die Lage informiert. In dem Gespräch hat Schmidt – wie zuvor auch bereits in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert – angeboten, dass das BMEL und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Behörden des Landes wo nötig und möglich fachlich unterstützen werden.

Schutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten

Grundlage für die Bekämpfung der Geflügelpest ist die Geflügelpest-Verordnung in ihrer Fassung von 2013. Hierbei folgen die Bekämpfungsmaßnahmen den allgemeinen Prinzipien der Tierseuchenbekämpfung. Um eine Verbreitung zu verhindern spielt die Schutzkleidung eine wesentliche Rolle. Der Besitzer des Geflügels hat sicherzustellen, dass jede Person, die mit seinem Geflügel in Kontakt kommt, gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und trägt. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung muss unverzüglich nach Gebrauch unschädlich beseitigt werden. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist die Einhaltung weiterer seuchenhygienischer Maßnahmen. Hier sind beispielsweise die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt sowie deren Reinigung und Desinfektion zu nennen.

Da davon auszugehen ist, dass die aviäre Influenza auch über Wildvögel übertragen werden kann, gilt für Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, dass es nur an Stellen gefüttert werden soll, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem soll dieses Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Schließlich sollen Futter, Einstreu und andere Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bislang keine Gefahr für Menschen bekannt

Nach allem was bisher bekannt ist, bedeutet der Virustyp H5N8 keine Gefahr für den Menschen. Es ist bis dato kein Fall bekannt, in dem ein zoonotisches Potential (Übergang des Krankheitserregers auf den Menschen) nachgewiesen wurde. Dennoch kann eine Übertragung nie völlig ausgeschlossen werden. Daher sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel, Geflügelprodukten und auch Wildvögeln konsequent einzuhalten. Was die Weihnachtsgans betrifft: Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Durchgegart ist Fleisch dann, wenn für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht wird. Weitere Informationen zum Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sowie zu zu beachtenden Hygienevorschriften hält das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereit.

Weitere Informationen:

- zu den empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter finden Sie im Internet unter www.bmel.de/gefluegelpest.

- zur aktuellen Lage in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite des dortigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.ml.niedersachsen.de.

- zu den Hinweisen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unter http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf
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[lifepr.de] · 16.12.2014 · 16:27 Uhr
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